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Wer haftet, wenn ein Ast auf ein Auto fällt? Grundsätzlich ist der Baumhalter für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich. Er hat in einem solchen Fall die Beweispflicht, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen zu haben, damit ein Baum keine Gefahr darstellt. Eine Baumkontrolle ist eine solche zumutbare Maßnahme. Es wird kontrolliert, ob der Baum eine Gefahr für andere darstellt (analog §1319 AGBG). Wir überprüfen im Rahmen einer visuellen Kontrolle rund um Wien, Niederösterreich und Steiermark, ob die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume gegeben ist. Diese Kontrolle wird dokumentiert und im Baumkataster eingetragen.


Ihre Vorteile

  • fachmännische Beurteilung des Baumbestandes
  • Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
  • übersichtliche und rechtssichere Dokumentation

  • Baumkontrolle laut ÖNORM L1122

    Die Baumkontrolle laut ÖNORM L1122 entspricht einer Sichtkontrolle vom Boden aus. Dabei werden neben den Stammdaten eines Baumes auch andere Kriterien erhoben und bewertet, wie etwa Schäden am Baum. Die Frage, ob Ihr Baum für Verkehrsteilnehmer sicher ist, wird im Zuge der Kontrolle beantwortet. Neben der Verkehrssicherheit werden auch die Gesundheit, die Vitalität und die Erhaltungswürdigkeit beurteilt.

    Ist ein Baum nicht verkehrssicher, werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Bei der Auswahl der Maßnahmen wird auch die Vitalität und die Erhaltungswürdigkeit berücksichtigt, um für den jeweiligen Baum optimale Maßnahmenempfehlungen abzugeben.  

    Sollte es bei der Baumkontrolle nicht möglich sein, die Sicherheit des Baumes einwandfrei festzustellen, können wir mithilfe spezieller Verfahren die Stand- und Bruchsicherheit ermitteln. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Gutachten. Die Ergebnisse der Baumkontrolle werden in dem Baumkataster festgehalten.


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